Diese Broschüre soll Ihnen Wege aufzeigen, wie Sie herausfinden können,
ob Ihre Beschwerden durch die Impfung entstanden sind, Sie wieder gesünder
werden können und wie Sie zu Ihrem Recht auf Versorgungsleistungen und
Schmerzensgeld kommen könnten.
https://www.mwgfd.org/wp-content/uploads/2025/07/MWGFD-Covid-Impfschaden_Leitfaden_Betroffene_300725_online.pdf
Der BGH hat entschieden, dass bis zum 7. April 2023 durchgeführte Coronaimpfungen hoheitlich erfolgt sein sollen, weshalb bei Impfschäden keine Schadensersatzansprüche gegen Ärzte, sondern nur Amtshaftungsansprüche gegen den Staat in Betracht kommen. Zugleich hat der Gesetzgeber mit § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB XIV eine Regelung geschaffen, die Amtshaftungsansprüche ausschließt, wenn soziale Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.
Welche Auswirkungen hat diese Rechtsprechung in der Praxis?
Folgt auf die Begrenzung des Schadensersatzes auf die Amtshaftung eine weitere Begrenzung auf eine bloße soziale Entschädigung? Was ist haftungsrechtlich in künftigen Krisensituationen zu erwarten? Der Autor Roland Stöbe versucht hierauf eine Antwort zu geben.
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