Impfprozess - COVID - Mod mRNA gegen Gates, Bourla und Co
Veröffentlichtes Gutachten:
Die renommierte Pharma-Expertin Sasha Latypova hat in einem Substack-Beitrag ihr umfassendes schriftliches Expertengutachten für die laufende Zivilklage in den Niederlanden erstmals vollständig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dies markiert eine signifikante Neuigkeit in dem hochbrisanten Fall, da Latypovas detaillierte Ausführungen – basierend auf ihrer 25-jährigen Expertise in der Pharmaindustrie – bisher nicht in dieser Tiefe öffentlich waren.
COVID-Schüsse sind nicht von biologischen Waffen zu unterscheiden.
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Folgender Gerichtsprozess steht an:
Historisches Urteil: E/CFS europaweit erstmalig als Impfschaden anerkanntSie müssen „persönlich” in dem Zivilprozess erscheinen, den die Stiftung Recht Oprecht, vertreten durch Stassen und Van Kessel, im Namen von sieben mutmaßlichen Opfern der mRNA-Impfungen gegen sie angestrengt hat, entschied der Richter in Leeuwarden in einem Zwischenurteil am 26.11.2025,,,
Erstmalige Anerkennung eines Impfschadens mit ME/CFS nach einmaliger Covid-19-Impfung
Mit der am 11.12.2025 rechtskräftigen Erkenntnis hat das österreichische Bundesverwaltungsgericht erstmals anerkannt, dass ME/CFS als unmittelbare Folge einer einzigen Covid-19-Impfung entstanden ist. Der Fall wurde vom Expertennetzwerk des Bundesverbands PostVac e.V. von Anfang an begleitet und markiert einen bedeutenden Durchbruch in der medizinisch-juristischen Bewertung postvakzinaler Komplikationen, insbesondere ME/CFS was bisher nur als Verschlechterung einer bestehenden ME/CFS anerkannt wurde.
Ein neues Kapitel der Impfschadenrechtsprechung:
https://www.bundesverband-postvac.de/mecfs-europaweit-erstmalig-als-impfschaden-anerkannt
Ein neues Kapitel der Impfschadenrechtsprechung:
https://www.bundesverband-postvac.de/mecfs-europaweit-erstmalig-als-impfschaden-anerkannt
Diese Broschüre soll Ihnen Wege aufzeigen, wie Sie herausfinden können,
ob Ihre Beschwerden durch die Impfung entstanden sind, Sie wieder gesünder
werden können und wie Sie zu Ihrem Recht auf Versorgungsleistungen und
Schmerzensgeld kommen könnten.
https://www.mwgfd.org/wp-content/uploads/2025/07/MWGFD-Covid-Impfschaden_Leitfaden_Betroffene_300725_online.pdf
Der BGH hat entschieden, dass bis zum 7. April 2023 durchgeführte Coronaimpfungen hoheitlich erfolgt sein sollen, weshalb bei Impfschäden keine Schadensersatzansprüche gegen Ärzte, sondern nur Amtshaftungsansprüche gegen den Staat in Betracht kommen. Zugleich hat der Gesetzgeber mit § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB XIV eine Regelung geschaffen, die Amtshaftungsansprüche ausschließt, wenn soziale Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.
Zur o.g. Broschüre des MWGFD e.V. gibt es einen Leserbrief von Ramona Gerlinger (2. Vorsitzende d. Bundesvereins Impfgeschädigter e.V), welchen
Sie nachfolgend hier einsehen können:
https://www.csmedicus.org/downloads/Leserbrief%20Impfreport.pdf
Welche Auswirkungen hat diese Rechtsprechung in der Praxis?
Sie nachfolgend hier einsehen können:
https://www.csmedicus.org/downloads/Leserbrief%20Impfreport.pdf
Welche Auswirkungen hat diese Rechtsprechung in der Praxis?
Folgt auf die Begrenzung des Schadensersatzes auf die Amtshaftung eine weitere Begrenzung auf eine bloße soziale Entschädigung? Was ist haftungsrechtlich in künftigen Krisensituationen zu erwarten? Der Autor Roland Stöbe versucht hierauf eine Antwort zu geben.
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