Unser Interview mit dem Prozessbeobachter und Verwaltungsrechtler Frank Großenbach
Die Schlussfolgerung und Hoffnung aus dem Verfahren in Leipzig beim Bundesverwaltungsgericht:
Frank Großenbach, Rechtsanwalt aus Frankfurt, hat den Prozess vor Ort beobachtet und fasst zusammen, dass der Senat festgestellt hat, dass das Paul-Ehrlich-Institut seiner Verpflichtung zur Impfstoffüberwachung (nach § 13 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz) bei den mRNA-Wirkstoffen nicht nachkommt. Denn die dafür erforderlichen Daten der Kassenärztlichen Vereinigung liegen dem Paul-Ehrlich-Institut gar nicht vor.
Das ist Fakt und bedeutet für alle Berufe mit Impfpflicht:
Jeder kann die Impfung verweigern, weil der Impfstoffsicherheit nicht gewährleistet ist, weil die Daten dazu nicht überprüft werden, wie es das Gesetz vorschreibt.
Bei den Anwälten für Aufklärung ist eine Arbeitshilfe mit dem Titel „Erklärung der Kontraindikation gegenüber Gesundheitsamt / Arbeitgeber“ zu finden, derzeit acht Seiten. Diese Erklärung wird laufend angepasst.
Zum Download: Anschreiben an das Gesundheitsamt, wenn Impfpflicht eingefordert wird.
Redaktion und Interview: DS
Foto (BVerwG): pixabay.com
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